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Urheberrecht: Richtlinien - Bilddokumente

Unter die Kategorie Bilddokumente fallen alle visuellen Arbeiten:

  • Illustrationen,
  • Grafiken,
  • gemalte Bilder,
  • Landkarten,
  • Karikaturen,
  • Photographien
  • Cartoons
  • Collagen etc.

Die Einbindung dieser Arbeiten stellt ein besonderes Problem dar, da der fair use Grundsatz, welcher Bildungseinrichtungen einige Freiheiten bezüglich des Urheberrechtes garantiert, die Benutzung eines künstlerischen Werkes in seiner Gesamtheit von vornherein ausschließt.

Unter Vorbehalt kann angenommen werden, dass

  • bis zu fünf visuelle Elemente eines Künstlers bzw. einer Künstlerin oder Photographen bzw. Photographin benutzt werden dürfen
  • nicht mehr als 10 Prozent oder fünf Arbeiten, je nachdem was weniger ausmacht, einer Bildersammlung entnommen werden dürfen.

Statistiken

Da nun streiten sich die Gemüter: Statistiken allgemeingültiger wissenschaftlicher Darstellungen sind wohl ungeschützt, aber alle von einem Urheber oder einer Urheberin in schwerer Kleinarbeit erstellten Übersichten und statistischen Angaben sind geschützt. Wo hier der schmale Grad allerdings zu der einen oder zur anderen Seite tendiert, ist abhängig vom Kreativitätsgehalt - sprich: sehr schwer bestimmbar!

Bei dieser Art von urheberrechtlich geschütztem Material ist es ratsam, immer die Erlaubnis von den Rechteinhabern oder Eigentümern (in diesem Fall sind das meist die Künstler selbst, da jene die Rechte an ihren Arbeiten äußerst selten an Agenturen, Verlage oder Museen abgeben) einzuholen!

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst kann Ihnen genaue Angaben zu den Eigentümern eines Bilddokumentes geben und ist deshalb ein idealer Ansprechpartner.

Grünes Licht gibt es für die Nutzung und Vervielfältigung wissenschaftlicher Darstellungen.

Zitatrecht

Das Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte räumt einen sehr eng gefassten Freiraum bezüglich der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material ein. Lesen Sie sich dazu bitte den VII. Abschnitt (Freie Werknutzungen, beginnend mit § 41 im Gesetz) durch und entscheiden Sie anhand des Gesetzestextes, ob diese Ausnahmen für Ihr verwendetes Material und dessen Nutzung zutreffend sind.
Natürlich können Werke fremder Autoren auch als Zitate in die eigene Arbeit übernommen werden, ohne dass Sie dafür die Nutzungsrechte erfragen müssen. Ob die von Ihnen verwendeten Materialien frei verwendbar sind oder nicht, entscheiden Sie bitte nach dem Lesen einer kurzen Textpassage, die Sie im Kapitel Zitatrecht finden.

 

Um die Nutzungsrechte zu erhalten, speichern Sie den Musterbrief in der jeweiligen Landessprache auf Ihrem Computer und vervollständigen Sie die individuellen Angaben so genau wie möglich.

 
Kontakt:

Deutschland

VG BILD-KUNST (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst)
Weberstraße 61
53113 Bonn

Tel.: (0228) 9 15 34-0
Fax: (0228) 9 15 34-38
Web: http://www.bild-kunst.de/

Urheberrecht

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Update: 03.05.2004
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